❗️Die Zentralbank hat Regeln für ausländische Kryptowährungsinhaber formuliert.

Formal entspricht das Dokument den globalen Compliance- und KYC-Praktiken im Finanzsektor.

Dem Dokument zufolge dürfen nur jene ausländischen Unternehmen Kryptowährungen speichern, die in ihrem Land gesetzlich Wertpapiere und Eigentum besitzen und verwalten dürfen.

Diese Unternehmen müssen russischen Plattformen (Informationssystembetreibern, ISOs) Informationen über ihre Kunden, sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen, zur Verfügung stellen.

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