Die Datenschutzbehörde von Bayern (Deutschland) hat einen Beschluss verabschiedet, der Worldcoin dazu zwingen wird, im Austausch gegen Kryptowährungen alle Daten im Zusammenhang mit den Schwertlilien zu löschen, die es monatelang gescannt hat.

Auf diese Weise hat sich das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mit der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) geeinigt, die Worldcoin „bei Anhaltspunkten für schwerwiegende Verstöße“ vorläufig die Einstellung aller seiner Aktivitäten in Spanien auferlegte potenziell irreparablen Schaden verursachen und die Rechte der Bürger schützen.“

Die bayerische Behörde, in der das Unternehmen seine Niederlassung in Europa unterhält, hat die Löschung aller gespeicherten Iris angeordnet, da die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für die Verarbeitung biometrischer Daten nicht getroffen wurden.

In diesem Sinne wurde dringend empfohlen, dass die künftige Verwaltung von Schwertlilien auf der Grundlage der ausdrücklichen Zustimmung der interessierten Partei erfolgt. Darüber hinaus muss das Recht auf Löschung der Daten enthalten sein.

Der BayLDA-Beschluss hat außerdem bestätigt, dass das Unternehmen die entsprechenden Protokolle zur Verarbeitung der Daten von Minderjährigen nicht umgesetzt hat, was Gegenstand einer neuen, separaten Untersuchung sein wird.

Die deutsche Regulierungsbehörde hat eine Reihe von Bußgeldern für den Fall vorgesehen, dass Worldcoin die beschlossenen Maßnahmen nicht einhält, unbeschadet der Verwaltungssanktionen, die bei früheren Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten verhängt werden können.

Die BayLDA-Stellungnahme ist auf europäischer Ebene verbindlich, da sie in Abstimmung mit allen beteiligten nationalen Datenschutzbehörden verabschiedet wurde.

Der Eigentümer von Worldcoin, Tools For Humanity (TFH), hat seinerseits über seinen Rechts- und Datenschutzdirektor Damien Kiera angekündigt, dass er gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird, um „gerichtliche Klarheit darüber zu erlangen, ob die Prozesse und insbesondere die“ Weltweit eingesetzte Technologien zur Verbesserung der Privatsphäre entsprechen der globalen Definition der EU für Anonymisierung.“

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