In Italien unterliegen Kryptowährungstransaktionen der Besteuerung. Ab dem 1. Januar 2025 werden Kapitalgewinne aus Krypto-Assets mit einem Steuersatz von 26 % besteuert, wobei die Befreiung für Gewinne unter 2.000 € entfällt.

Die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Krypto-Assets (MiCA), die ab Dezember 2024 in Kraft tritt, führt umfassende Regeln für Krypto-Assets, einschließlich Stablecoins, ein. MiCA zielt darauf ab, die Transparenz und den Verbraucherschutz in den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Das Umwandeln von Kryptowährungen in DAI ist derzeit in Italien erlaubt, da DAI ein dezentraler Stablecoin ist, der an den US-Dollar gekoppelt und durch überbesicherte Vermögenswerte über das MakerDAO-Protokoll unterstützt wird. Die MiCA-Verordnung (Märkte für Krypto-Assets), die Ende 2024 in Kraft tritt, wird die Behandlung von Stablecoins in ganz Europa standardisieren. Bis dahin bleibt DAI als nicht verwahrter Stablecoin gemäß den aktuellen italienischen Vorschriften konform.

Es ist wichtig, die steuerlichen Vorschriften einzuhalten und alle krypto-bezogenen Aktivitäten genau zu melden. Die Beratung durch einen Steuerfachmann kann individuelle Ratschläge bieten, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

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