Ab dem 16. Januar 2025 ist die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) seit dem 30. Dezember 2024 in Kraft, die einen einheitlichen Rahmen für Krypto-Asset-Operationen in den Mitgliedstaaten schafft. Der Implementierungsstand variiert jedoch zwischen Polen und Belgien.

Polen:

Polen hat bisher keine nationalen Gesetze erlassen, um MiCA vollständig in sein Rechtssystem zu integrieren. Diese Verzögerung hat zu Unklarheiten unter den Akteuren der Kryptoindustrie hinsichtlich der Anwendbarkeit von MiCA und der Übergangsbestimmungen geführt. Bemerkenswerterweise hat Polen seine nationale Krypto-Gesetzgebung vor dem 30. Dezember 2024 nicht verabschiedet, was es bestehenden Anbietern von Virtuellen Vermögenswerten (VASPs) ermöglicht, ihre Geschäfte während des vollen 18-monatigen Übergangszeitraums, der von MiCA vorgesehen ist, bis Juli 2026 fortzusetzen. Die polnische Finanzaufsichtsbehörde (KNF) hat jedoch angedeutet, dass die Verabschiedung des polnischen Gesetzes über den Markt für Krypto-Assets nach dem 30. Dezember 2024 die Möglichkeit einer Verkürzung des Übergangszeitraums nicht ausschließt. Diese Diskrepanz könnte zu Streitigkeiten zwischen VASPs und der KNF hinsichtlich der Betriebszeiträume führen.

Belgien:

Belgien hat, ähnlich wie Polen, bisher nicht die notwendigen nationalen Gesetze erlassen, um MiCA vollständig umzusetzen. Infolgedessen gibt es Unsicherheiten bei den Anbietern von Krypto-Assets hinsichtlich des regulatorischen Rahmens und der Compliance-Anforderungen während dieser Übergangsphase. Das Fehlen klarer nationaler Richtlinien könnte die Aktivitäten bestehender und potenzieller Krypto-Dienstleister in Belgien beeinträchtigen.

Fazit:

Während MiCA darauf abzielt, die Vorschriften für Krypto-Assets in der EU zu harmonisieren, hat das Fehlen einer zügigen nationalen Gesetzgebung in Polen und Belgien zu Unsicherheiten in der Kryptoindustrie geführt. Die Interessengruppen in diesen Ländern sollten die legislativen Entwicklungen genau beobachten und mit den Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um die Einhaltung während dieser Übergangsphase sicherzustellen.

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