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Utah hat einen weiteren Schritt in Richtung möglicher Genehmigung gemacht, dass der Staatsschatzmeister öffentliche Gelder in Bitcoin investiert, da sein Gesetzesentwurf „Änderungen zur digitalen Innovation und Blockchain“ formal dem Ausschuss für Einnahmen und Steuern des Senats vorgelegt wurde.

Der Gesetzesentwurf mit dem Titel „HB 230“ wurde im Januar von der Abgeordnetenkammer mit einem Verhältnis von 8 zu 1 genehmigt und am 7. Februar zur ersten Lesung an den Senat weitergeleitet. Die Initiative zielt darauf ab, zu ermöglichen, dass bis zu 5 % der Staatsmittel in „qualifizierte digitale Vermögenswerte“ investiert werden können, zu denen Krypto-Vermögenswerte gehören, die in den letzten 12 Monaten eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von über 500 Milliarden Dollar hatten. Das einzige Krypto-Vermögenswerte, das heute diese Marke überschreitet, ist Bitcoin (BTC).