#EUPrivacyCoinBan

đŸ‡ȘđŸ‡ș Die EuropĂ€ische Union verbietet ANONYMEN KryptowĂ€hrungstransaktionen NICHT

đŸ–€ Das EuropĂ€ische Parlament hat ein neues Paket von Maßnahmen zur BekĂ€mpfung von GeldwĂ€sche (AML) und AML-Regeln (AMLR) angenommen, die im Sommer 2027 in Kraft treten werden.

đŸ–€ AMLR ist keine Regulierung von KryptowĂ€hrungen, sondern ein erweitertes AML/CFT-System fĂŒr Institutionen mit dem Status "verpflichtete Einheiten" (OEs).

đŸ–€ AMLR verhĂ€ngt keine Verbote fĂŒr Überweisungen von nicht verwahrenden Wallets wie Ledger, Safepal, Metamask usw., noch schrĂ€nkt es P2P-Transaktionen ein.

đŸ–€ Sie können Ihre Wallets verwenden, um Waren/Dienstleistungen innerhalb der EU ohne EinschrĂ€nkungen zu kaufen.

đŸ–€ Die bestehende MiCA-Regulierung verbietet bereits die Listung von Krypto-Assets mit integrierten Anonymisierungsfunktionen.

đŸ–€ Alle Finanzinstitute, einschließlich CSPs (Krypto-Asset-Dienstleister), sowie nicht-finanzielle Organisationen wie Fußballvereine oder GlĂŒcksspiel fallen unter AMLR.

đŸ–€ AMLR gilt grundsĂ€tzlich nicht fĂŒr Hersteller von Hardware und Software zur Selbstverwahrung von KryptowĂ€hrungen. Standard-KYC/AML-Verfahren werden fĂŒr alle CASPs (Krypto-Asset-Dienstleister, z.B. Krypto-Börsen) erforderlich sein, die von MiCA reguliert werden.

đŸ–€ Laut AMLR dĂŒrfen verwahrende Krypto-Unternehmen keine Dienstleistungen fĂŒr anonyme Nutzer anbieten, was bereits in Europa verboten ist.

đŸ–€ Bestehende Krypto-Regulierungen (FATF, TFR) verlangen bereits, dass Krypto-Börsen Daten zu Transaktionen mit nicht verwahrenden Wallets sammeln.

đŸ–€ Nach AMLR, Art. 59, sind Bargeldzahlungen tatsĂ€chlich auf 10.000 € begrenzt, mit der Möglichkeit, niedrigere Grenzen einzufĂŒhren.

Fazit: AMLR verhĂ€ngt keine EinschrĂ€nkungen bei der Nutzung von Wallets oder P2P-Transaktionen, was den Nutzern erlaubt, ihre Krypto-Assets frei zu verwalten. Daher wird die Auswirkung von AMLR auf Krypto Ă€ußerst begrenzt sein.

📄 VollstĂ€ndiges 329-seitiges Dokument zur Einsichtnahme verfĂŒgbar: 1297044EN.pdf