#USHouseMarketStructureDraft Theo Odaily, ein neuer Entwurf zur Marktstruktur aus dem US-Repräsentantenhaus soll die Klassifizierung digitaler Waren klarstellen. Wie die Forbes-Journalistin Eleanor Terrett berichtete, heißt es auf Seite 49 im Entwurf, dass Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf digitaler Waren keine Wertpapiere darstellen, vorausgesetzt, sie verleihen dem Käufer keine Eigentumsrechte an dem Unternehmen, an den Gewinnen oder an Vermögenswerten des Erstellers. Grundsätzlich führen der Kauf und Verkauf digitaler Waren auf dem Sekundärmarkt, anstatt direkt vom Ersteller, nicht automatisch zur Anwendung der US-Wertpapiergesetze, es sei denn, der Verkauf verleiht Eigentumsrechte oder Ansprüche auf Gewinne oder Vermögenswerte des Unternehmens.
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