#USHouseMarketStructureDraft Laut Odaily zielt ein neuer Entwurf zur Diskussion über die Marktstruktur im US-Repräsentantenhaus darauf ab, die Klassifizierung von Transaktionen mit digitalen Waren zu klären. Wie die Forbes-Journalistin Eleanor Terrett berichtet, stellt der Entwurf auf Seite 49 klar, dass Transaktionen, die den Verkauf digitaler Waren betreffen, keine Wertpapiere darstellen, sofern sie dem Käufer keine Eigentumsrechte an dem Unternehmen des Emittenten, den Gewinnen oder Vermögenswerten gewähren. Im Wesentlichen wird der Kauf und Verkauf digitaler Waren auf dem Sekundärmarkt, anstatt direkt vom Emittenten, nicht automatisch die US-Wertpapiergesetze auslösen, es sei denn, der Verkauf verleiht Eigentum oder Ansprüche auf die Gewinne oder Vermögenswerte des Unternehmens.