#USHouseMarketStructureDraft
Laut Odaily zielt ein neuer Entwurf zur Diskussion über die Marktstruktur des US-Repräsentantenhauses darauf ab, die Klassifizierung von Transaktionen mit digitalen Waren zu klären. Wie die Forbes-Journalistin Eleanor Terrett berichtet, stellt der Entwurf auf Seite 49 klar, dass Transaktionen, die den Verkauf von digitalen Waren betreffen, keine Wertpapiere darstellen, vorausgesetzt, sie gewähren dem Käufer keine Eigentumsrechte an dem Geschäft, den Gewinnen oder den Vermögenswerten des Emittenten. Im Wesentlichen wird der Kauf und Verkauf von digitalen Waren auf dem Sekundärmarkt, anstatt direkt vom Emittenten, die US-Wertpapiergesetze nicht automatisch auslösen, es sei denn, der Verkauf gewährt Eigentum oder Ansprüche auf die Gewinne oder Vermögenswerte des Unternehmens.