#USHouseMarketStructureDraft

Laut Odaily zielt eine neue Entwurfsdiskussion über die Marktstruktur des US-Repräsentantenhauses darauf ab, die Klassifizierung von Transaktionen mit digitalen Waren zu klären. Wie der Forbes-Journalist Eleanor Terrett berichtet, wird auf Seite 49 festgelegt, dass Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf digitaler Waren keine Wertpapiere darstellen, solange sie dem Käufer keine Eigentumsrechte am Unternehmen, an dessen Gewinnen oder Vermögen verleihen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass der Kauf und Verkauf digitaler Waren auf dem Sekundärmarkt, anstatt direkt beim Emittenten, nicht automatisch US-Wertpapiergesetze auslösen, es sei denn, der Verkauf berechtigt zum Eigentum oder Ansprüchen auf die Gewinne oder Vermögenswerte des Unternehmens.