#IndiaCryptoTax Kryptowährungsbesteuerung in Indien: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden
Kryptowährungsgewinne werden in Indien als Virtuelle Digitale Vermögenswerte (VDAs) besteuert, wobei spezifische Regeln und Vorschriften für verschiedene Szenarien gelten.
Steuersätze und Regeln
Steuer auf Krypto-Gewinne: Ein Steuersatz von 30 % gilt für Gewinne aus dem Verkauf, Tausch oder der Verwendung von Krypto-Vermögenswerten, ohne Unterscheidung zwischen kurzfristigen und langfristigen Gewinnen.
1 % TDS: Eine Quellensteuer von 1 % (TDS) gilt für alle Krypto-Transaktionen, die 10.000 INR übersteigen, und wird vom endgültigen Verkaufsbetrag abgezogen.
Berichterstattung über Krypto-Steuern in der ITR
Anlage VDA: Ab dem Geschäftsjahr 2025-2026 werden Krypto-Gewinne unter einer speziellen Anlage VDA in der Einkommensteuererklärung (ITR) gemeldet.
Verpflichtende Berichterstattung: Krypto-Börsen und -Einheiten müssen detaillierte Berichte an die Steuerbehörden einreichen, um die Einhaltung sicherzustellen.
Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Berichterstattung über Krypto-Steuern
Berechnen Sie Ihre Gewinne: Bestimmen Sie Ihre Gewinne aus Krypto-Transaktionen unter Berücksichtigung des Steuersatzes von 30 %.
TDS-Gutschriften geltend machen: Fordern Sie Gutschriften für die 1 % TDS an, die auf Ihren Transaktionen abgezogen wurden.
Reichen Sie Ihre ITR ein: Melden Sie Ihre Krypto-Gewinne in der ITR unter Verwendung des Abschnitts Anlage VDA.
Zahlen Sie Ihre Steuern: Zahlen Sie die anfallenden Steuern auf Ihre Krypto-Gewinne.
Vermeidung von Strafen
Fristgerechte Einreichung: Reichen Sie Ihre ITR rechtzeitig ein, um verspätete Gebühren und Strafen zu vermeiden.
Genaues Reporting: Melden Sie Ihre Krypto-Gewinne genau, um Strafen wegen Unterberichterstattung oder falscher Berichterstattung zu vermeiden.
TDS-Konformität: Stellen Sie die TDS-Konformität sicher, um Strafen und Zinsgebühren zu vermeiden ¹.
Zusätzliche Überlegungen
Geschenke und Airdrops: Krypto-Geschenke und Airdrops sind steuerpflichtig, wobei der Empfänger verpflichtet ist, Einkommensteuer zu einem pauschalen Satz von 30 % zu zahlen.
DeFi-Transaktionen: DeFi-Transaktionen, wie z.B. Yield Farming und Kreditvergabe, unterliegen der Besteuerung.
Mining: Das Krypto-Mining selbst wird nicht besteuert, aber die Einnahmen aus dem Mining werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt und entsprechend besteuert.