$SUI Der US-Kongress bringt bundesstaatliche Gesetzgebungen für Stablecoins durch zwei ähnliche Gesetzentwürfe voran: den STABLE Act und den GENIUS Act. Beide Gesetzentwürfe zielen darauf ab, einen neuartigen bundesstaatlichen regulatorischen Rahmen für Stablecoins zu schaffen, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Details.

*Wesentliche Bestimmungen der Gesetzentwürfe:*

- *STABLE Act:*

- *Reserveanforderungen*: 1:1 Deckung mit US-Vermögenswerten, wie Bargeld und Schatzwechseln.

- *Emittentenklassifizierung*: Nur Banken oder lizenzierte Einrichtungen können Stablecoins ausgeben.

- *Algorithmische Stablecoins*: Zwei Jahre Verbot neuer algorithmischer Stablecoins.

- *Verbraucherschutz*: Monatliche Offenlegungen, Prüfungen und klare Rücknahmerichtlinien.

- *GENIUS Act:*

- *Reserveanforderungen*: 1:1 Deckung mit hochwertigen liquiden Vermögenswerten, wie Schatzwechseln.

- *Emittentenklassifizierung*: Gestuftes System basierend auf der Größe des Emittenten, mit bundesstaatlicher Aufsicht für größere Emittenten.

- *Algorithmische Stablecoins*: Von der Schatzbehörde geleitete Studie zu algorithmischen Stablecoins, anstelle eines Verbots.

- *Verbraucherschutz*: Obligatorische Offenlegungen, Rücknahmerechte und Betrugsprävention.

*Regulatorischer Rahmen:*

- *Bundes- und Landesaufsicht*: Beide Gesetzentwürfe schlagen eine doppelte Aufsicht vor, wobei der STABLE Act zu einer zentralisierten bundesstaatlichen Regulierung tendiert, während der GENIUS Act mehr staatliche Regulierung für kleinere Emittenten erlaubt.

- *Durchsetzung*: Aufsichtsbehörden können Geldbußen verhängen, die Registrierung widerrufen und Unterlassungsverfahren bei Nichteinhaltung einleiten.

*Aktuelle Entwicklungen:*

- Der GENIUS Act wurde am 18. Juli 2025 von Präsident Trump unterzeichnet und schafft einen bundesstaatlichen regulatorischen Rahmen für Zahlungstablecoins.

- Das Gesetz verlangt von Stablecoin-Emittenten, den Verbraucherschutz, die finanzielle Stabilität und die Einhaltung von Anti-Geldwäsche-Vorschriften zu priorisieren ¹.