Heute werde ich Ihnen alles über den zukünftigen Handel aus der Sicht der Scharia erzählen, und ich werde auch einige Beweise teilen, die die meisten Menschen nicht verstehen, was tatsächlich darin passiert.

Sunan Abi Dawud: Hadith 3503

Hakim ibn Hizam fragte den Propheten ﷺ: Kann ich etwas verkaufen, das ich nicht habe?

Der Prophet ﷺ sagte: Verkaufe nicht, was du nicht hast.

Daraus lernen wir, dass der Prophet ﷺ sagte, wenn etwas nicht in deinem Besitz ist, verkaufe es nicht. Zu dieser Zeit existierten digitale Dinge nicht. Ja, im zukünftigen Handel ist die Münze nicht in deinem Besitz, aber ein Vertrag oder eine Vereinbarung ist notwendig – daher ist es halal, auch wenn es nicht in deinem Besitz ist. So wie beim Dropshipping verkaufst du das Produkt von jemandem, nachdem du es mit ihm bestätigt hast, auch wenn du es physisch nicht hast.

$BTC $ETH $XRP

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