In einer Minute die 7 von den Ministerien veröffentlichten RWA-Richtlinien durchsehen
1. Ausländische Einheiten und Personen dürfen in keiner Form illegal RWA-Dienste an inländische Subjekte anbieten, namentlich ausländische Subjekte (Sei vorsichtig mit RWA, ein Hinweis und es ist vorbei)
2. Die ausländischen Tochtergesellschaften inländischer Finanzinstitutionen können RWA durchführen (Um es einfach auszudrücken, das nationale Team wird ins Spiel kommen)
3. Mining/Mining oder das Anbieten von Mining-Geräten im Inland gehört zu den "strengen Maßnahmen"
4. Die Registrierung von Einheiten darf keine Werbung für verschiedene "virtuelle Währungen" enthalten
