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Die Hongkonger Wertpapieraufsichtsbehörde fördert den Compliance-Leverage: Erlaubt lizenzierten Plattformen, konforme Vertragsprodukte anzubieten, maximaler Hebel nicht über 10-fach; gleichzeitig wird klargestellt, dass die Tokenisierung traditioneller Wertpapiere T+0 und 24-Stunden-Handel ermöglichen kann

Details:

1. Compliance-Leverage: Der Handel mit virtuellen Vermögenswerten in unbefristeten Verträgen wird offiziell eröffnet (bis zu 10-fach)

1. Kernregel (Hochrangiger Rahmen für unbefristete Verträge mit virtuellen Vermögenswerten)

Anwendbare Akteure: Nur lizenzierte Plattformen für den Handel mit virtuellen Vermögenswerten (VATP)

Teilnahmebedingungen: Nur für professionelle Investoren (Einzelhandelskunden ausgeschlossen)

Hebelobergrenze: Maximal 10-fach (zuvor gab es keinen Compliance-Leverage, nur Over-the-Counter / ausländische Plattformen)

Margin-Anforderungen: Nur Fiat-Währung, stabilisierte Münzen unter der Aufsicht der Hongkonger Währungsbehörde, tokenisierte Einlagen
Plattformen dürfen in keiner Form Kredite / Vorfinanzierungen anbieten

Referenzwerte: Nur genehmigte virtuelle Vermögenswerte für Einzelhandels-Spot-Handel (wie BTC, ETH) oder Indizes, die den IOSCO-Standards entsprechen

Restriktion des Risikomanagements: Plattform übernimmt die Abwicklungsverantwortung (ähnlich wie ein zentraler Gegenpartei-CCP)
Voreingestellte automatische Liquidation, ADL, Versicherungsfonds, Mechanismus zur Verlustverteilung über den gesamten Prozess
Transparente Offenlegung des gesamten Prozesses (Gebühren, Zwangsliquidationen, Risiken)

2. Unterstützung: Aufhebung der Finanzierungseinschränkungen für virtuelle Vermögenswerte

Aufhebung des Verbots „Keine Finanzierung zum Kauf virtueller Vermögenswerte“

Nur für Margin-Kunden von Wertpapieren ist die Finanzierung von virtuellen Vermögenswerten möglich

Zulässige Sicherheiten: Nur BTC, ETH, und konservative Abzugssätze ≥60% (d.h. Sicherheiten von 1 Million BTC/ETH, maximal 400.000 geliehen)

Wiederverpfändung und Umwidmung strengstens verboten


II. Tokenisierung von Wertpapieren: T+0, 24 Stunden Handel offiziell klargestellt

1. Kernpositionierung

Befolgung der **„Gleiche Geschäfte, gleiches Risiko, gleiche Regeln“**: Tokenisierte Wertpapiere sind im Wesentlichen weiterhin Wertpapiere und unterliegen den (Wertpapier- und Terminverordnung)

Technologische Befähigung: On-Chain-Emission, On-Chain-Abrechnung, On-Chain-Handel, Durchbruch der traditionellen Marktzeit- / Regionalbeschränkungen

2. Durchbruch der Handelsmechanismen

T+0 Rollback: Kauf am selben Tag kann am selben Tag verkauft werden (entspricht dem Spot-Handel in Hongkong, jedoch mit höherer Abwicklungseffizienz)

24 Stunden × 365 Tage Handel: Keine Feiertage, keine Handelsunterbrechungen, globale Investoren können jederzeit teilnehmen

Abwicklung: On-Chain-Echtzeit-Abwicklung (traditionelle Hongkong Aktien T+2, tokenisierte Wertpapiere können nahezu in Echtzeit abgewickelt werden)

3. Anwendungsbereich

Traditionelle Tokenisierung von Wertpapieren: Aktien, Anleihen, Fonds, REITs, ETFs usw.

Bereits umgesetzte Fälle: Erste tokenisierte Geldmarktfonds in der APAC-Region (Einzelinvestoren können investieren), physische ETF-Absicherung von virtuellen Vermögenswerten


III. Politische Bedeutung und Auswirkungen

Institutionalisierung beschleunigen: 10-facher regulatorischer Hebel + Zugang für professionelle Investoren, Anziehung von Hedgefonds und Family Offices

Liquiditätsrevolution: Tokenisierung von Wertpapieren 24 Stunden Handel + T+0, erhebliche Verbesserung der globalen Kapitalallokationseffizienz

Upgrade der Hongkonger Positionierung: Vom „Handelszentrum für virtuelle Vermögenswerte“ zu einem globalen regulierten digitalen Vermögenswert + RWA-Knotenpunkt

Risikotrennung: Strikte Trennung zwischen Einzelhandels- und Fachmärkten, Schutz der Einzelinvestoren, Freisetzung des institutionellen Raums


IV. Vergleich mit der Festlandaufsicht

Hongkong: Lizenziertes Regulierungsumfeld, gestaffelte Regulierung, Vorrang für Institutionen, Förderung von Innovationen

Festland: Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen sind illegale Finanzaktivitäten und umfassend verboten (Neue Vorschriften von acht Abteilungen am 16. Februar 2026)