🚨 Dokument Nr. 206 der acht Ministerien (2026-02-06)

Vollständiger Dokumentenname: "Mitteilung zur weiteren Verhinderung und Behandlung von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen"

Veröffentlicht von: Zentralbank, Nationalentwicklungs- und Reformkommission, Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, Ministerium für öffentliche Sicherheit, Staatsverwaltung für Marktregulierung, Finanzaufsichtsbehörde, Wertpapieraufsichtsbehörde, Devisenbehörde

🔴 Eins, Kernqualifizierung (keine Unschärfen)

- Virtuelle Währungen haben keine rechtliche Zahlungsmittelqualität und können nicht als Währung verwendet werden

- Alle mit virtuellen Währungen verbundenen Geschäfte im Inland sind illegale Finanzaktivitäten, die strikt verboten und konsequent unterbunden werden

- Ausländische Plattformen/Personen dürfen in keiner Form Dienstleistungen für virtuelle Währungen im Inland anbieten

🧵 Zwei, vollständige Liste der Verbote (Berührung ist rechtswidrig)

1. Fiat-Währung ↔ virtuelle Währung Umtausch (einschließlich OTC, außerbörsliche private Transaktionen)

2. Umtausch zwischen virtuellen Währungen (Coin-to-Coin-Handel)

3. Market Making, Vermittlung, Intermediär, Preisgestaltung, Market Maker-Dienste

4. ICO/IFO/IEO und andere Token-Emissionen zur Finanzierung

5. Finanzprodukte und Derivate im Zusammenhang mit virtuellen Währungen

6. Internetplattformen, die Orte, Ausstellungen, Marketing und Datenverkehr bereitstellen

7. Namen von Unternehmen/Einzelunternehmern/Geschäftsbereichen, die Begriffe wie „virtuelle Währungen/Kryptowährungen/Stabilitätswährungen/RWA“ enthalten

8. Neue/Bestands „Mining“, Produktion von Mining-Geräten und Vertrieb im Inland

✈️ Drei, grenzüberschreitende Durchdringungsaufsicht (maximale Aufwertung)

- Inländische Subjekte und ihre kontrollierten ausländischen Subjekte dürfen im Ausland keine Währungen emittieren

- Ohne Genehmigung darf kein Subjekt im Ausland stabilisierende Währungen, die an den Renminbi gekoppelt sind (zum ersten Mal klargestellt), herausgeben

- Inländische Subjekte, die im Ausland RWA-Tokenisierung und ähnliche Vermögensverbriefungen durchführen, müssen von der Nationalentwicklungs- und Reformkommission, der Wertpapieraufsichtsbehörde und der Devisenbehörde genehmigt werden

🧱 Vier, RWA-Tokenisierungsaufsicht

- Inländische RWA-Tokenisierung sowie Intermediär/Technikdienste sind grundsätzlich verboten

- Ausnahmen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde und auf der Grundlage spezifischer Finanzinfrastrukturen

📌 Fünf, direkte Auswirkungen auf die Krypto-Welt (Abendinterpretation)

- Im Inland gibt es keine legalen Geschäfte mit virtuellen Währungen, Beteiligung ist ein Verstoß, Verluste trägt der Teilnehmer selbst

- Grenzüberschreitende Kanäle sind blockiert: Ausländische Plattformen, die Dienstleistungen im Inland anbieten, und inländische Subjekte, die im Ausland Währungen emittieren, werden hart bestraft

- Stabilisierte Währungen, RWA, Mining, Marketing und technische Dienstleistungen werden vollständig unterdrückt

- Die Aufsicht ist nur restriktiv, ohne „Grauzonen“

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