🚨 Dokument Nr. 206 der acht Ministerien (2026-02-06)
Vollständiger Dokumentenname: "Mitteilung zur weiteren Verhinderung und Behandlung von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen"
Veröffentlicht von: Zentralbank, Nationalentwicklungs- und Reformkommission, Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, Ministerium für öffentliche Sicherheit, Staatsverwaltung für Marktregulierung, Finanzaufsichtsbehörde, Wertpapieraufsichtsbehörde, Devisenbehörde
🔴 Eins, Kernqualifizierung (keine Unschärfen)
- Virtuelle Währungen haben keine rechtliche Zahlungsmittelqualität und können nicht als Währung verwendet werden
- Alle mit virtuellen Währungen verbundenen Geschäfte im Inland sind illegale Finanzaktivitäten, die strikt verboten und konsequent unterbunden werden
- Ausländische Plattformen/Personen dürfen in keiner Form Dienstleistungen für virtuelle Währungen im Inland anbieten
🧵 Zwei, vollständige Liste der Verbote (Berührung ist rechtswidrig)
1. Fiat-Währung ↔ virtuelle Währung Umtausch (einschließlich OTC, außerbörsliche private Transaktionen)
2. Umtausch zwischen virtuellen Währungen (Coin-to-Coin-Handel)
3. Market Making, Vermittlung, Intermediär, Preisgestaltung, Market Maker-Dienste
4. ICO/IFO/IEO und andere Token-Emissionen zur Finanzierung
5. Finanzprodukte und Derivate im Zusammenhang mit virtuellen Währungen
6. Internetplattformen, die Orte, Ausstellungen, Marketing und Datenverkehr bereitstellen
7. Namen von Unternehmen/Einzelunternehmern/Geschäftsbereichen, die Begriffe wie „virtuelle Währungen/Kryptowährungen/Stabilitätswährungen/RWA“ enthalten
8. Neue/Bestands „Mining“, Produktion von Mining-Geräten und Vertrieb im Inland
✈️ Drei, grenzüberschreitende Durchdringungsaufsicht (maximale Aufwertung)
- Inländische Subjekte und ihre kontrollierten ausländischen Subjekte dürfen im Ausland keine Währungen emittieren
- Ohne Genehmigung darf kein Subjekt im Ausland stabilisierende Währungen, die an den Renminbi gekoppelt sind (zum ersten Mal klargestellt), herausgeben
- Inländische Subjekte, die im Ausland RWA-Tokenisierung und ähnliche Vermögensverbriefungen durchführen, müssen von der Nationalentwicklungs- und Reformkommission, der Wertpapieraufsichtsbehörde und der Devisenbehörde genehmigt werden
🧱 Vier, RWA-Tokenisierungsaufsicht
- Inländische RWA-Tokenisierung sowie Intermediär/Technikdienste sind grundsätzlich verboten
- Ausnahmen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde und auf der Grundlage spezifischer Finanzinfrastrukturen
📌 Fünf, direkte Auswirkungen auf die Krypto-Welt (Abendinterpretation)
- Im Inland gibt es keine legalen Geschäfte mit virtuellen Währungen, Beteiligung ist ein Verstoß, Verluste trägt der Teilnehmer selbst
- Grenzüberschreitende Kanäle sind blockiert: Ausländische Plattformen, die Dienstleistungen im Inland anbieten, und inländische Subjekte, die im Ausland Währungen emittieren, werden hart bestraft
- Stabilisierte Währungen, RWA, Mining, Marketing und technische Dienstleistungen werden vollständig unterdrückt
- Die Aufsicht ist nur restriktiv, ohne „Grauzonen“


