Die Palette der erlaubten Kryptowährungsdienste und Lizenzanforderungen unterscheidet sich dramatisch:
Die USA: Lizenzen für Kryptowährungsdienste
GENIUS erstellt klare Rahmenbedingungen nur für stabile Zahlungsmittel:
-Bundesunabhängige Emittenten werden von der OCC lizenziert.
-Banken-Tochtergesellschaften arbeiten unter der Aufsicht des primären Bankregulators.
-Staatliche Lizenzen sind auf ein Volumen von 10 Milliarden USD begrenzt.
-Andere Krypto-Dienste unterliegen veralteten SEC- und CFTC-Regeln.
Die VAE: Lizenzierungssystem für Kryptowährungen
Ein Mehrfach-Agenturen-System deckt das gesamte Spektrum der Dienstleistungen ab:
-CBUAE: Zahlungstoken (Ausgabe, Speicherung, Umwandlung)
SCA: alle anderen virtuellen Vermögenswerte im Inland.
-VARA: das gesamte Spektrum der Dienstleistungen in Dubai.
-DIFC und ADGM: spezifische Regime in Finanzzonen.
-Verpflichtende physische Präsenz und ein Mindestkapital von 15 Millionen Dirham.
Die EU: CASP-Lizenz gemäß MiCA
MiCA bietet die umfassendste Abdeckung von Dienstleistungen:
Einzelne CASP-Lizenz für Verwahrung, Handel, Austausch, Beratung, Portfoliomanagement
"Europäischer Pass" — eine Lizenz für den Betrieb in 27 Ländern
Nationale Regulierungsbehörden stellen Lizenzen aus, EBA und ESMA überwachen systematisch wichtige Akteure
Praktische Erkenntnis: Die EU gewinnt in Bezug auf Zugangsskala, die VAE — in der Attraktivität als Krypto-Hub, die USA bieten maximale Sicherheit, aber nur für Stablecoins.
Krypto-Anlegerschutz in den USA, VAE und EU
Das Niveau des Schutzes für Krypto-Anleger ist ein wichtiger Indikator für die Reife des Regulierungsregimes:
Die USA: Anlegerschutz gemäß dem GENIUS-Gesetz
Fokussierter Schutz für Stablecoin-Inhaber:
Vorrangsrecht auf Reservierung von Vermögenswerten im Falle einer Insolvenz des Emittenten
Monatliche öffentliche Berichterstattung über die Reservestruktur
Unabhängige Prüfungen für große Emittenten (über $50 Milliarden)
Schwachstelle: kein spezielles Regime gegen Marktmanipulation und Insiderhandel
Die VAE: Anlegerschutz durch VARA und die Zentralbank
Grundschutz mit Fokus auf Transparenz:
Explizites Recht der Token-Inhaber auf Rückzahlung zum Nennwert
Haftung der Emittenten für die Bereitstellung falscher Informationen
VARA legt Regeln für das Marktverhalten fest und verbietet Manipulationen
Verpflichtende Risikoffenlegung
Die EU: Krypto-Anlegerschutz gemäß MiCA
Das umfassendste Schutzregime unter allen Jurisdiktionen:
Doppelte Haftung: Emittenten und ihre Geschäftsführung persönlich haftbar für die Richtigkeit des Whitepapers
Garantie für Verwahrungsdienste: CASP entschädigt Kundenverluste aufgrund von Hacks und technischen Ausfällen
Gesamtverbot: Insiderhandel und Marktmanipulation werden ähnlichen Verstößen in traditionellen Märkten gleichgesetzt
Geschäftsverhaltensstandards: Ehrlichkeit, faire Preisgestaltung, Abwesenheit von Interessenkonflikten, beste Ausführung von Aufträgen
