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#DAC8

Die DAC8 (Richtlinie über die administrative Zusammenarbeit 8) ist eine europäische Richtlinie, die den automatischen Austausch von steuerlichen Informationen auch auf Krypto-Assets ausweitet. Sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und verpflichtet Börsen und andere Anbieter von Krypto-Services, den Steuerbehörden Informationen über die Transaktionen der Nutzer zu übermitteln. Ziel ist es, die steuerliche Transparenz zu erhöhen, Steuerhinterziehung und -vermeidung zu bekämpfen und Gleichbehandlung unter den Investoren zu gewährleisten.

Hauptziele und Auswirkungen

Automatischer Austausch von Informationen:

Die Richtlinie verpflichtet zum automatischen Austausch von steuerlichen Daten zu Krypto-Assets zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Erweiterung des Reportings:

Die bereits für traditionelle Finanzinstitute geltenden Meldepflichten werden auf Handelsplattformen, Wallet-Anbieter und andere Vermittler ausgeweitet, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets anbieten.

Erforderliche Daten:

Die Betreiber müssen detaillierte Daten wie die Identifikationsdaten der Nutzer, Transaktionen (Käufe, Verkäufe, Übertragungen), Gewinne aus dem Handel, Staking und andere Operationen sammeln und übermitteln.

Inkrafttreten:

Die Richtlinie wurde im Oktober 2023 angenommen, wird aber ab dem 1. Januar 2026, nachdem jeder Mitgliedstaat sie in sein nationales Recht umgesetzt hat, operationell anwendbar sein.

Erhöhung der Transparenz:

Die Regelung zielt darauf ab, die Anonymität, die den Sektor der Krypto-Assets gekennzeichnet hat, abzubauen, um mehr Transparenz zu schaffen und es den Steuerbehörden zu erleichtern, die Einkünfte aus diesen Investitionen zu überwachen.

Stärkung der steuerlichen Zusammenarbeit:

Die DAC8 ist Teil eines umfassenderen Rahmens der administrativen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Steuerbehörden zur Bekämpfung von Steuerbetrug und -vermeidung.