Digitale Vermögenswerte unter Kontrolle: Kryptowährung darf bei Ermittlungen beschlagnahmt werden
Autor der Nachrichten: Krypto-Notfall Die Staatsduma hat im zweiten Durchgang ein Gesetz verabschiedet, das es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, Kryptowährungen im Rahmen von Strafverfahren zu beschlagnahmen und zu konfiszieren. Dem Dokument zufolge werden digitale Währungen offiziell als Eigentum anerkannt, auf das Zwangsmaßnahmen angewendet werden können. Beschlagnahmte Vermögenswerte werden an speziellen Adressen aufbewahrt, was, so die Meinung der Abgeordneten, den Kampf gegen Cyberkriminalität und den illegalen Handel mit digitalen Mitteln verstärken wird.
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