Das Madras High Court hat am Samstag entschieden, dass Kryptowährung nach indischem Recht als Eigentum zählt. Das bedeutet, dass Menschen es besitzen und sogar treuhänderisch halten können. Richter N Anand Venkatesh sagte, dass obwohl Kryptowährungen keine physischen Objekte oder gesetzliches Zahlungsmittel sind, sie dennoch alle Hauptmerkmale von Eigentum aufweisen.