🇩🇪 Der Rat der obligatorischen Abgaben hat gerade eine Maßnahme empfohlen: Die Inhaber von nicht verwahrten Wallets (Ledger, MetaMask…) zu verpflichten, deren Existenz über einen bestimmten Betrag den Steuerbehörden zu melden.
Der CPO schlägt die Erstellung einer nationalen Datei vor, die alle Wallets auflistet, die von französischen Bewohnern gehalten werden, ähnlich der Bankdatei FICOBA.
Mit dem Ziel, deklarative Anomalien zu erkennen und die Kontrollen zu erleichtern.
Heute entziehen sich Ledger, MetaMask oder jedes nicht verwahrte Wallet vollständig der automatischen Überwachung, da es keinen Vermittler gibt, der Informationen übermitteln kann.
Für den CPO ist dies der größte steuerliche blinde Fleck.
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