Offiziell: Goldhandel jetzt mit 0,1 % Steuer auf Übertragungen belastet 🪙

Laut dem überarbeiteten Einkommensteuergesetz, das am 10. Dezember von der Nationalversammlung genehmigt wurde, sind Einkünfte aus Goldübertragungen jetzt mit 0,1 % pro Transaktion steuerpflichtig.

Die Regierung hat folgende Aufgaben:

• Festlegung der Wertgrenze für Goldtransaktionen, die der Steuer unterliegen

• Bestimmung des Inkrafttretens

• Anpassung des Steuersatzes nach Bedarf, um mit dem Managementplan des Marktes in Einklang zu stehen

Investoren und Händler sollten die offiziellen Richtlinien genau beobachten, da diese neue Steuer die Handelsstrategien für Gold und die kurzfristige Liquidität beeinflussen könnte.

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