🚨🇫🇷 „STEUER DER TOTEN“ FEIERT IN FRANKREICH WIEDER IHREN EINZUG

Der Verfassungsrat hat eine Maßnahme aufgehoben, die verbieten sollte, dass Banken Gebühren für Erbschafts-/Nachlasskosten bei kleinen Konten und bei Konten verstorbener minderjähriger Kinder berechnen.

Konkret können Banken nun wieder Gebühren einziehen, um Konten einer verstorbenen Person zu schließen oder zu verwalten – einschließlich der Konten von Kindern. Diese Entscheidung fällt in einer Zeit, in der ein Fall die öffentliche Meinung empört hatte: Eltern mussten nach dem Tod ihres achtjährigen Sohnes 138 € an Bankgebühren zahlen.

Es fällt schwer, nicht beschämend zu finden, dass es im Jahr 2026 noch immer möglich ist, dass Banken Gebühren für das Konto eines verstorbenen Kindes verlangen.