Die Präsidenten/Chief Executive Officers, Alle Banken/DFIs/Mikrofinanzbanken/PSOs/PSPs,
06. April 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
Verbot des Handels mit virtuellen Währungen/Tokens
Virtuelle Währungen (VCs) wie Bitcoin, Litecoin, Pakcoin, OneCoin, DasCoin, Pay Diamond usw. oder Initial Coin Offerings (ICO) Tokens sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, das von der Regierung von Pakistan ausgegeben oder garantiert wird. Die SBP hat keine Einzelperson oder Einheit für die Ausgabe, den Verkauf, den Kauf, den Austausch oder die Investition in solche virtuellen Währungen/Münzen/Tokens in Pakistan autorisiert oder lizenziert.
In Anbetracht des Vorstehenden wird allen Banken/DFIs/Mikrofinanzbanken und Zahlungsdienstanbietern (PSOs)/Zahlungsdienstleistern (PSPs) geraten, von der Verarbeitung, Nutzung, dem Handel, dem Halten, dem Übertragen von Werten, der Förderung und Investitionen in virtuelle Währungen/Tokens abzusehen. Darüber hinaus werden Banken/DFIs/Mikrofinanzbanken und PSOs/PSPs ihren Kunden/Kontoinhabern nicht ermöglichen, in VCs/ICO-Token zu transagieren. Jede Transaktion in dieser Hinsicht ist sofort als verdächtige Transaktion an die Financial Monitoring Unit (FMU) zu melden.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt.
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