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Strengere Berichterstattung & Strafen (Wirksam ab 1. April 2026)

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Der Finanzgesetzesentwurf 2026 verschärft die Berichtspflichten für Börsen, Wallet-Anbieter und andere Vermittler gemäß Abschnitt 509 des Einkommensteuergesetzes von 2025:

​ Obligatorische Offenlegung: Berichtspflichtige müssen jetzt detaillierte regelmäßige Erklärungen über Transaktionen mit Krypto-Assets an die Steuerbehörden einreichen.

​ Tägliche Geldstrafe für Nichtabgabe: Entitäten, die diese Erklärungen nicht einreichen, müssen mit einer Strafe von ₹200 pro Tag bis zur Einreichung rechnen.

​ Strafe für Ungenauigkeit: Die Angabe ungenauer Details oder das Versäumnis, Fehler in der Berichterstattung zu korrigieren, zieht eine pauschale Strafe von ₹50.000 nach sich.

​ Erweiterte Definition: Die Definition von VDAs wurde erweitert, um ausdrücklich „Krypto-Assets“ einzuschließen, die auf Distributed-Ledger-Technologie basieren, wodurch Indien mit den globalen OECD-Berichtsstandards in Einklang gebracht wird.

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